Merkliste
Warenkorb

Inbetriebnahme/Einweisung Schuster Pelltöfen

Art. Nr.: 154390 | Lieferant-Nr.: 010

x
 Inbetriebnahme/Einweisung Schuster Pelltöfen
 Inbetriebnahme/Einweisung Schuster Pelltöfen
Die auf den Abbildungen dargestellten Dekorationsartikel gehören nicht zum Verkaufsangebot.

Artikelbeschreibung

Inbetriebnahme/Einweisung Schuster Pelletöfen

Für Ihren Pelletofen von Schuster besteht eine Einweisungspflicht und Inbetriebnahme durch den Werkskundendienst oder durch ein autorisiertes Fachunternehmen.

Wir bieten in Deutschland einen Werk-Service an. Für Ihren Pelletofen/Herd von Schuster besteht eine Einweisungspflicht und Inbetriebnahme durch den Werkskundendienst oder durch ein autorisiertes Fachunternehmen. Vorlaufzeit nach Antrag ca. 3-4 Wochen.

Voraussetzung ist, dass Ihr Fachmann das Gerät angeschlossen hat und alle Arbeiten abgeschlossen sind.
Der Schornstein sollte berechnet werden und bestätigt sein vom Schornsteinfegermeister (Schriftliche Abnahme)
Der Küchenofen/Pelletofen muß bei BaLeWo24 erworben worden sein.

Bei gravierenden Abweichungen von unseren Installations-Vorgaben behalten wir uns bis zur schriftlichen Bestätigung über die Abstellung der Installationsmängel vor, die Verlängerung zurückzuhalten. Diese Überprüfung ist kostenpflichtig.

Technische Daten

Garantiebestimmungen Schuster

2) 3) 1 GARANTIE

1) Diese konventionelle Garantie wird vom Hersteller über sein Netz von technischen Servicezentren gewährt und gilt für neue SCHUSTER-Produkte, die in Deutschland installiert werden.

Sie schließt die Rechte, die sich aus der Richtlinie 99/44/EG und ihrem Durchführungsdekret in Italien, dem Gesetzesdekret Nr. 24/2002 in der geänderten und ergänzten Fassung ergeben, weder aus noch beschränkt sie diese. Die betreffende Richtlinie sieht vor, dass der Verbraucher im Falle einer Vertragswidrigkeit des Produkts ein Regressrecht gegen den Endverkäufer hat, um die Mängel innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten ab Lieferung kostenlos beheben zu lassen.

Diese Bedingungen der konventionellen Garantie (die in den für eine Verlängerung vorgesehenen Fällen durch die im beigefügten Anhang zur Installations-, Gebrauchs- und Wartungsanleitung – Garantieerweiterung vorgesehenen Bestimmungen ergänzt werden) sind die einzigen, die vom Lieferanten angeboten werden, und können in keiner Weise durch andere Aussagen oder Versprechen Dritter ersetzt oder abgeändert werden.

2) Der Hersteller garantiert, dass das Gerät frei von Mängeln, in einwandfreiem Zustand, für den vorgesehenen Zweck geeignet und den geltenden Qualitätsstandards entsprechend ist. Der Hersteller verpflichtet sich, etwaige Herstellungsfehler des Geräts oder seiner Bauteile kostenfrei durch Reparatur oder Austausch zu beheben.

Der Austausch oder die Reparatur des gesamten Geräts oder eines seiner Bauteile verlängert die Garantiezeit nicht; diese bleibt unverändert.

3) Die gesetzliche Gewährleistung beginnt mit dem Datum der ersten Inbetriebnahme durch geschulten Schuster Techniker des Geräts. Bei Produkten, bei denen keine Inbetriebnahme vorgesehen ist, beginnt die gesetzliche Gewährleistung mit dem dokumentierten Kaufdatum durch den Endverbraucher (Art. 4).

Wird das Gerät mehr als zwei Jahre nach dem auf der Seriennummer angegebenen Herstellungsdatum in Betrieb genommen, behält sich der Hersteller das uneingeschränkte Recht vor, den Zustand und die Funktionsfähigkeit des Kessels vor Gewährung der Garantie zu überprüfen.

Die Garantie gilt für 24 Monate, vorbehaltlich der auf der Vorderseite dieses Formulars angegebenen Zusätze. Für umsatzsteuerpflichtige Personen beträgt die Garantiedauer 12 Monate.

4) Die herkömmliche Garantie gilt unter der Voraussetzung, dass:

  • der Nutzer im Besitz eines gültigen Steuerdokuments ist, das den Kauf belegt;

  • die Inbetriebnahme des Geräts und alle nachfolgenden Reparaturarbeiten von vom Hersteller autorisiertem Personal durchgeführt werden;

  • der Nutzer das Produkt

  • gekauft hat. In diesem Fall greift die gesetzliche Gewährleistung des Herstellers.
Von dieser herkömmlichen Garantie ausgeschlossen sind alle Mängel, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

  1. unsachgemäße Installation oder Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften und der Anweisungen in der mit dem Gerät gelieferten „Installations-, Gebrauchs- und Wartungsanleitung“;

  1. Manipulationen und Eingriffe im Allgemeinen durch technisches Personal, das nicht vom Hersteller autorisiert ist;

  2. die Nichtdurchführung oder fehlerhafte Durchführung der in den geltenden Vorschriften und dem „Installations-, Gebrauchs- und Wartungshandbuch“ vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungsarbeiten;

  1. vorsätzliches oder schuldhaftes Verhalten eines Verkäufers oder einer anderen Person, die nicht mit dem Hersteller in Verbindung steht, während des Transports, der Handhabung, der Lagerung, der Montage, der Installation und der Justierung des Geräts;

  2. Verwendung des Geräts für andere als die vorgesehenen Zwecke oder auf eine andere als die in der „Installations-, Gebrauchs- und Wartungsanleitung“ angegebene Weise;

  1. Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen, Komponenten und Zubehörteilen;

  2. Ineffizienz der Schornsteine, Rauchabzüge oder Teile des Systems, von dem das Gerät abhängt;

  3. elektrische oder hydraulische Anlagen, die nicht den geltenden Normen entsprechen;

  4. Korrosion, Ablagerungen oder Risse, die durch Streuströme, Kondensation, aggressives oder saures Wasser, unsachgemäß durchgeführte Entkalkungsbehandlungen, Wassermangel, Schlamm oder Kalkablagerungen verursacht werden;

  5. Kraftstoffe mit anderen Eigenschaften als den im „Installations-, Gebrauchs- und Wartungshandbuch“ angegebenen;

  6. Ereignisse höherer Gewalt wie Blitzschlag, Feuer, Frost, Überschwemmungen, Vandalismus;

  7. Transportschäden, die nicht vom Hersteller verursacht wurden;

  8. alle Teile, die im normalen Gebrauch Verschleiß unterliegen, wie z. B.: Dichtungen, Knöpfe, Glas, Vermiculit-/feuerfeste Teile, Feuerschale, Flammenumlenker, Pufferbatterien, Sicherungen, Turbulatoren, Brennkammerlackierung, Selbstreinigungssysteme im Inneren der Brennkammer;

  9. alle ästhetischen Teile wie Metallverkleidungen, Keramik, Majolika, Stein;

  10. Farbabweichungen, Risse und Farbunterschiede bei Majolika- oder Keramikteilen, da sie die Natürlichkeit des Materials widerspiegeln und keinen Reklamationsgrund darstellen;

  11. Eingriffe zur Justierung oder Kalibrierung des Produkts in Bezug auf Pelletqualität, Art des Schornsteins oder der hydraulischen Anlage, Einstellparameter wie Uhr, Chronothermostat, Betriebsmodus usw.;

  12. Justierungsarbeiten am Hydrauliksystem, wie Pumpenentblockierung, Druckeinstellung im Ausdehnungsgefäß, Entlüftung usw.;

  13. Überprüfung der Schornsteininstallation, Zugprüfungen, Brandanalyse, Funktionsprüfungen usw.;

  14. Software-Upgrades auf der Leiterplatte, sofern diese nicht vom Hersteller autorisiert sind;

  15. Aktivitäten und Arbeitsgänge, um Zugang zum Produkt zu erhalten, wie Abbau von Wänden, Aufbau von Gerüsten, Entleerung des Hydrauliksystems usw.;

  16. Arbeiten zur Anpassung, Installation und Justierung von optionalem Zubehör.

Jegliche technische Unterstützung, die zur Behebung von Mängeln erforderlich ist, die auf einen der oben genannten Ausschlussgründe zurückzuführen sind, kann separat von dieser Garantie vereinbart werden.

5) Für alle etwaigen Streitigkeiten ist ausschließlich das zuständige Gericht von Mantua zuständig.

Unical AG S.p.A. (Schusterboilers) Via Roma 123, 46033 Castel d'Ario (MN) Italia
▼ Mehr anzeigen ▼
-
+
606,90
535,45
inkl 19% MwSt. zzgl. Versand.
Deutschlandweit versandkostenfrei!
Lieferfrist: ca. 15-20 Werktage.
Kontakt

Noch Fragen?

Wir beraten Sie gern!Frage stellen >